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Praxisausfall

 

Liquiditätssicherung für Praxisinhaber

Was passiert eigentlich, wenn Ihre Praxis stillsteht, weil Sie krankheits- oder unfallbedingt ausfallen?

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Wenn Krankheit zur Praxisschließung führt

Als Inhaber einer Praxis tragen Sie bei Ihrem Ausfall durch Krankheit oder Unfall hohe finanzielle Risiken. Sie können keine Erträge erwirtschaften. Fixe Kosten wie Mieten, Leasing- und Kreditraten laufen hingegen weiter. Eine Krankentagegeldversicherung dient vornehmlich der Absicherung Ihres Einkommens. Ihre fortlaufenden Kosten können darüber nur bedingt abgefangen werden.

Dieses finanzielle Risiko besteht generell für alle Praxisformen sämtlicher Fachrichtungen. Es erhöht sich allerdings deutlich

  • je weniger sich Ihr Ausfall bei Krankheit oder Unfall kompensieren lässt, beispielsweise wenn Sie eine Einzelpraxis führen
  • je höher Ihre fortlaufenden Kosten wie beispielsweise Mieten für Praxisräume oder Leasingraten für medizinische Gerätschaften sind  ​
  • je geringer Ihre Einkommensabsicherung über eine Krankentagegeldversicherung möglich ist

Schließen Sie diese Versorgungslücke mit einer Praxisausfallversicherung. Sie leistet, wenn Ihre Praxis aufgrund Ihres krankheits- oder unfallbedingten Ausfalls geschlossen bleibt und sichert damit Ihre Liquidität.

Mehr in einem persönlichen Gespräch erfahren


Diese Vorteile bietet eine Praxisausfallversicherung


Kostenübernahme

Die Praxisausfallversicherung übernimmt die fortlaufenden Kosten Ihrer Praxis und Sie kommen nicht in Zahlungsverzug

Liquiditätssicherung

Die Leistung Ihrer Krankentagegeldversicherung kann für ihren ursprünglichen Zweck verwendet werden - Ihre Einkommensabsicherung

Rücklagensicherung

Sie müssen Ihre Rücklagen nicht angreifen, die Sie beispielsweise für Ihre Alters­vorsorge oder die nächste Investition gebildet haben


Meine Empfehlung

Die Praxisausfallversicherung der INTER eignet sich hervorragend für Ihre Liquiditätssicherung im Krankheitsfall. Sie übernimmt Ihre fortlaufenden Kosten bis zu einem Tagessatz von 800 Euro und schützt Sie – sofern Sie so lange arbeiten wollen – bis zum 68. Lebensjahr.


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