Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie im Notfall z.B. bei Krankheit oder Unfall rechtlich vertreten darf.
Nur die bevollmächtigte Vertrauensperson darf in Lebensbereichen wie den Finanzen, dem Aufenthaltsort oder in der Pflege Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Laut Gesetz dürfen selbst Ehepaare und Familienangehörige nur mit einer rechtskonformen Vorsorgevollmacht dauerhaft und vollumfänglich für Sie handeln.
Ihre Wünsche und Bedürfnisse können Angehörige und medizinisches Personal im Notfall nicht von Ihnen ablesen. Von einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aber schon.
Auch denkt niemand gerne über den Tod nach. Es ist jedoch wichtig, für alle Fälle vorzusorgen, um z.B. Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Der digitale Nachlass: Ordnung statt Chaos. Wer vorab seinen digitalen Nachlass auflistet, kann seine Hinterbliebenen nachhaltig entlasten.
Für diese wichtigen Themen arbeite ich mit Jura direkt zusammen. Hier werden alle Vollmachten in Ihrem Sinne rechtskonform erstellt:
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Sorgerechtsverfügung
- Haustier-Notfallplan
- Unternehmervollmacht
- 24/7 Notfall-Hilfe
- Anwaltliches Testament
Alle Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier:
https://van-hallmiriam.juradirekt.com
Bei Fragen und Beratungsbedarf stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.