
Die gesetzliche Krankenversicherung sichert die medizinische Grundversorgung für den größten Teil der Bevölkerung in Deutschland. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach dem Einkommen, während sich der Leistungsumfang nach den gesetzlichen Vorgaben richtet.
Versicherte erhalten die medizinisch notwendigen Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind. Je nach persönlichem Anspruch kann es darüber hinaus Bereiche geben, die nur teilweise oder gar nicht übernommen werden.
Wer an einzelnen Stellen zusätzlichen Versicherungsschutz möchte, kann die gesetzliche Krankenversicherung deshalb gezielt durch private Zusatzversicherungen ergänzen – zum Beispiel beim Zahnersatz, im Krankenhaus oder bei ambulanten Leistungen.
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt 2026 bei 2,9 Prozent. Tatsächlich verlangen die Krankenkassen im Durchschnitt derzeit rund 3,13 Prozent.
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden sowohl der allgemeine Beitrag als auch der Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Diese liegt 2026 bei 69.750 Euro im Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat.
Während der allgemeine Beitragssatz gesetzlich festgelegt ist, bestimmt jede Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag selbst. Deshalb können sich die tatsächlichen Beiträge je nach Krankenkasse unterscheiden.
Beim Vergleich gesetzlicher Krankenkassen lohnt sich deshalb nicht nur der Blick auf den Zusatzbeitrag, sondern auch auf freiwillige Zusatzleistungen, Service und mögliche Bonusprogramme.
Nach aktuellem Stand soll der durchschnittliche ausgabendeckende Zusatzbeitragssatz 2027 bei 2,9 Prozent stabilisiert werden. Die tatsächlich von den einzelnen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge können davon weiterhin abweichen.
Auch die maßgeblichen Rechengrößen steigen 2027 voraussichtlich erneut: Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze soll bei 84.150 Euro jährlich beziehungsweise 7.012,50 Euro monatlich liegen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll auf 76.500 Euro im Jahr beziehungsweise 6.375 Euro im Monat steigen.
Stand September 2026
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die medizinisch notwendigen Leistungen, die im gesetzlichen Leistungskatalog vorgesehen sind. Dazu gehören unter anderem ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Arzneimittel und verschiedene Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen.
Die grundlegenden Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Trotzdem gibt es Unterschiede zwischen den Krankenkassen. Je nach Anbieter können zusätzliche Leistungen hinzukommen, zum Beispiel erweiterte Vorsorgeprogramme, Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung, Osteopathie oder besondere Bonusangebote.
Nicht jede Krankenkasse bietet dieselben Zusatzleistungen. Deshalb lohnt es sich, neben dem Beitrag auch den jeweiligen Leistungskatalog anzuschauen.
Welche Krankenkasse gut passt, hängt also nicht nur vom Zusatzbeitrag ab, sondern auch davon, welche Leistungen Ihnen persönlich wichtig sind und welchen Service Sie erwarten.
Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist nach Ablauf der regulären Bindungsfrist von zwölf Monaten möglich. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate. Erhöht die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht; die zwölfmonatige Bindungsfrist entfällt dann grundsätzlich.
Der Wechsel selbst ist unkompliziert: Sie melden sich bei der neuen Krankenkasse an. Diese informiert anschließend die bisherige Krankenkasse über den Wechsel. Eine separate Kündigung bei der alten Kasse ist in der Regel nicht mehr erforderlich.
Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn sich Zusatzbeitrag, Leistungen oder Service deutlich unterscheiden. Entscheidend ist deshalb nicht nur der Beitrag, sondern auch, welche zusätzlichen Leistungen Ihnen persönlich wichtig sind.
Vor einem Wechsel lohnt sich ein kurzer Vergleich der infrage kommenden Krankenkassen. So lässt sich gut prüfen, welche Kasse am besten zur eigenen Situation passt.