
Ob Strandurlaub am Mittelmeer, Rundreise durch Asien oder Winterurlaub in den Alpen – Reisen können ganz unterschiedlich aussehen. Genauso unterschiedlich sind die Situationen, in denen unterwegs Versicherungsschutz sinnvoll sein kann.
Eine Erkrankung vor oder während der Reise, ein Unfall im Ausland, Probleme mit dem Gepäck oder eine notwendige Stornierung lassen sich nicht immer vermeiden. Mit dem passenden Versicherungsschutz können Sie die finanziellen Folgen jedoch deutlich begrenzen.
Je nach Reiseart und persönlicher Situation können beispielsweise eine Auslandsreise-Krankenversicherung, eine Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung, ein Autoschutzbrief oder ein ergänzender Schutz für den Mietwagen sinnvoll sein.
Welche Absicherung tatsächlich benötigt wird, hängt dabei immer von der jeweiligen Reise, dem Reiseziel und bereits bestehenden Versicherungen ab.
Eine Reise ist oft lange geplant und bereits Monate im Voraus bezahlt. Umso ärgerlicher ist es, wenn sie kurzfristig nicht angetreten werden kann oder vorzeitig beendet werden muss.
Eine Reiserücktrittsversicherung kann die anfallenden Stornokosten übernehmen, wenn ein versicherter Grund vorliegt und Sie Ihre bereits gebuchte Reise deshalb nicht antreten können.
Zu den möglichen Gründen gehören beispielsweise eine unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall oder andere persönliche Ereignisse, die eine Reise unmöglich machen. Auch bestimmte Schäden am eigenen Zuhause können – abhängig vom jeweiligen Tarif – berücksichtigt werden.
Ergänzend lässt sich häufig auch ein Reiseabbruchschutz einschließen. Dieser kann greifen, wenn eine bereits begonnene Reise vorzeitig beendet werden muss und dadurch zusätzliche Kosten entstehen oder gebuchte Reiseleistungen nicht mehr genutzt werden können.
Welche Ereignisse tatsächlich versichert sind und welche Voraussetzungen gelten, hängt immer vom jeweiligen Tarif ab. Gerade bei höherpreisigen Reisen lohnt sich deshalb ein Blick auf die Bedingungen und darauf, ob bereits über eine Kreditkarte oder einen anderen Vertrag Versicherungsschutz besteht.
Geht ein Koffer verloren, wird Gepäck gestohlen oder unterwegs beschädigt, kann das schnell ärgerlich und teuer werden. Eine Reisegepäckversicherung kann dabei helfen, die finanziellen Folgen zu begrenzen.
Versichert werden – abhängig vom jeweiligen Tarif – persönliche Gegenstände, die Sie auf der Reise mitführen. Dazu können beispielsweise Kleidung, Reiseutensilien, Handgepäck, aufgegebenes Gepäck, Reiseandenken sowie mitgeführte Sportgeräte und Zubehör gehören.
Bei Verlust oder Diebstahl wird in der Regel der Zeitwert der versicherten Gegenstände ersetzt. Dabei wird vom ursprünglichen Neuwert ein angemessener Betrag für Alter, Nutzung und Abnutzung abgezogen.
Werden Gegenstände beschädigt, übernimmt der Versicherer je nach Vertragsbedingungen die notwendigen Reparaturkosten – üblicherweise höchstens bis zur Höhe des Zeitwertes.
Wichtig ist ein Blick auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Für bestimmte Gegenstände, etwa Wertsachen, Elektronik oder Sportausrüstung, können besondere Entschädigungsgrenzen oder Voraussetzungen gelten.
Auch sollte geprüft werden, ob bereits über andere Versicherungen oder den jeweiligen Reiseanbieter Leistungen bestehen. So lässt sich vermeiden, dass Versicherungsschutz doppelt abgeschlossen wird.
Wer im Ausland erkrankt oder einen Unfall hat, sollte sich nicht zusätzlich Gedanken über hohe Behandlungskosten machen müssen. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ergänzt den bestehenden Krankenversicherungsschutz für Reisen außerhalb Deutschlands.
Gesetzlich Krankenversicherte haben innerhalb der EU und in einigen Ländern mit Sozialversicherungsabkommen grundsätzlich Anspruch auf medizinische Leistungen. Dabei gelten jedoch die jeweiligen Regelungen des Aufenthaltslandes. Zuzahlungen, privatärztliche Leistungen oder Kosten oberhalb des dort vorgesehenen Leistungsumfangs können beim Reisenden verbleiben.
Außerhalb dieser Länder kann der gesetzliche Krankenversicherungsschutz deutlich eingeschränkt sein oder ganz entfallen.
Je nach Tarif können unter anderem folgende Leistungen versichert sein:
ambulante und stationäre Behandlung bei akuten Erkrankungen oder Unfällen
notwendige Arznei-, Verband- und Heilmittel
schmerzstillende Zahnbehandlungen
medizinisch notwendige oder medizinisch sinnvolle Rücktransporte nach Deutschland
Überführungs- oder Bestattungskosten im Todesfall
Besonders wichtig ist ein Blick auf die Regelung zum Krankenrücktransport. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Rücktransport nach Deutschland grundsätzlich nicht. Gute Auslandskrankenversicherungen leisten hier je nach Tarif bereits dann, wenn ein Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung kann entweder für eine einzelne Reise oder als Jahresvertrag für mehrere Reisen abgeschlossen werden. Welche Variante besser passt, hängt davon ab, wie häufig und wie lange Sie im Ausland unterwegs sind.
Vor Reisebeginn lohnt sich außerdem ein Blick in die Versicherungsbedingungen – insbesondere auf die maximale Reisedauer, mögliche Altersgrenzen und den Umgang mit bestehenden oder bereits bekannten Erkrankungen.
Ein Mietwagen bietet im Urlaub viel Flexibilität. Beim Versicherungsschutz lohnt sich jedoch ein genauer Blick auf die Bedingungen des jeweiligen Mietvertrags.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtsummen können im Ausland niedriger sein als in Deutschland. Verursachen Sie mit einem Mietwagen einen Unfall und reicht die Versicherungssumme des Vermieters nicht aus, kann im ungünstigen Fall eine finanzielle Lücke entstehen.
Die sogenannte Mallorca-Police ist eine zusätzliche Mietwagen-Haftpflichtversicherung. Sie kann die Haftpflichtdeckung eines im Ausland gemieteten Fahrzeugs auf ein höheres Niveau anheben.
Der Name ist umgangssprachlich und etwas irreführend: Der Schutz gilt – nicht nur auf Mallorca, sondern häufig innerhalb Europas oder in einem vertraglich festgelegten Geltungsbereich.
Wichtig zu wissen: Eine Mallorca-Police ist bei vielen Kfz-Versicherungen bereits im bestehenden Vertrag enthalten. Deshalb lohnt sich vor Reisebeginn ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder eine kurze Prüfung des vorhandenen Schutzes.
Wer außerhalb Europas mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte zusätzlich prüfen, ob der Versicherungsschutz auch für das jeweilige Reiseland gilt oder ob eine separate Absicherung erforderlich ist.
Kommt es zu einem Unfall, sollten Sie den Vermieter möglichst schnell informieren und den Schaden dokumentieren. Je nach Land und Schadenhöhe kann es außerdem sinnvoll oder erforderlich sein, die Polizei hinzuzuziehen.
Bei Verletzungen empfiehlt sich eine ärztliche Dokumentation, damit gesundheitliche Folgen des Unfalls später nachvollziehbar nachgewiesen werden können.
Vor der Anmietung lohnt sich außerdem ein Blick auf Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse und die Frage, welche Schäden am Mietfahrzeug tatsächlich versichert sind.
Wer mit dem eigenen Auto ins Ausland fährt, sollte vor Reisebeginn kurz prüfen, ob der vorhandene Kfz-Versicherungsschutz auch für das Reiseziel und die geplante Reise ausreichend ist.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall verursachen. Sinnvoll ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme, wie sie in leistungsstarken Kfz-Tarifen heute üblich ist.
Eine Teilkaskoversicherung kann unter anderem bei Diebstahl, Glasbruch, Brand, bestimmten Unwetterschäden oder Zusammenstößen mit Tieren leisten. Welche Ereignisse genau versichert sind, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif.
Die Vollkaskoversicherung ergänzt diesen Schutz und übernimmt grundsätzlich auch Schäden am eigenen Fahrzeug nach einem selbst verursachten Unfall sowie Vandalismusschäden – jeweils im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Davon zu unterscheiden ist der sogenannte Auslandsschadenschutz. Er ist sinnvoll, wenn Sie im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten. Je nach Tarif reguliert dann der eigene deutsche Kfz-Versicherer den Schaden nach den vereinbarten Bedingungen, anstatt dass Sie Ihre Ansprüche ausschließlich gegenüber dem ausländischen Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung geltend machen müssen.
Bei Fahrten ins Ausland ist die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) – besser bekannt als Grüne Karte – weiterhin hilfreich. In vielen europäischen Ländern muss sie zwar nicht mehr verpflichtend mitgeführt werden, sie enthält aber wichtige Angaben zum Fahrzeug und zur Versicherung und kann die Abwicklung nach einem Unfall erleichtern. Für einige Reiseländer ist sie weiterhin vorgeschrieben.
Ebenfalls empfehlenswert ist ein Europäischer Unfallbericht. Das standardisierte Formular erleichtert die Dokumentation eines Unfalls, insbesondere wenn die Beteiligten unterschiedliche Sprachen sprechen.
Ein Autoschutzbrief kann bei einer Panne oder einem Unfall zusätzliche Unterstützung bieten. Je nach Tarif gehören beispielsweise Pannenhilfe, Abschleppkosten, Fahrzeugbergung, notwendige Übernachtungen, ein Mietwagen oder die Organisation der Weiter- beziehungsweise Rückreise zum Leistungsumfang.
Schutzbriefleistungen werden sowohl als Bestandteil einer Kfz-Versicherung als auch über Automobilclubs angeboten. Wer bereits Mitglied in einem Automobilclub ist oder andere Mobilitätsleistungen besitzt, sollte deshalb zunächst prüfen, welche Leistungen bereits vorhanden sind.
Vor einer längeren Fahrt ins Ausland lohnt sich ein kurzer Versicherungscheck: Wo gilt mein Versicherungsschutz, welche Leistungen sind bereits enthalten und welche Unterlagen sollte ich für das jeweilige Reiseland dabeihaben?