
Die gesetzliche Rente bildet für viele Menschen nur einen Teil des späteren Einkommens ab. Zusätzliche Altersvorsorge schafft deshalb finanziellen Spielraum für die Zeit nach dem Berufsleben.
Welche Lösung passt, hängt von der persönlichen Situation, dem Einkommen, dem gewünschten Anlageweg und der Frage ab, wie flexibel oder planbar die Altersvorsorge sein soll.
Private Rentenversicherungen können dabei unterschiedlich aufgebaut sein – klassisch, fondsgebunden oder mit verschiedenen Fördermöglichkeiten. In den folgenden Abschnitten finden Sie die wichtigsten Varianten und Unterschiede verständlich erklärt.
Eine private Rentenversicherung gehört zur privaten Altersvorsorge und lässt sich flexibel an die eigenen Wünsche anpassen. Sie kann mit regelmäßigen Beiträgen oder auch mit Einmalzahlungen aufgebaut werden und später entweder als lebenslange Rente, als Kapitalauszahlung oder – je nach Vertrag – in einer Kombination aus beidem genutzt werden.
Grundsätzlich gibt es zwei wichtige Varianten: die klassische und die fondsgebundene Rentenversicherung.
Bei der klassischen Rentenversicherung steht eine stärker planbare Entwicklung im Vordergrund. Ein Teil der Leistungen wird vertraglich zugesagt, dafür sind die Renditechancen meist begrenzter.
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung wird das Kapital in Investmentfonds oder ETFs angelegt. Dadurch bestehen höhere Schwankungen, gleichzeitig aber auch bessere Chancen auf eine höhere langfristige Wertentwicklung. Besonders bei längeren Laufzeiten ist diese Variante interessant.
Welche Form passt, hängt von mehreren Punkten ab: der gewünschten Sicherheit, der Risikobereitschaft, der Laufzeit, dem geplanten Rentenbeginn und der Frage, wie flexibel die Altersvorsorge bleiben soll.
Wichtig ist deshalb nicht, ob eine private Rentenversicherung „klassisch oder fondsgebunden“ grundsätzlich besser ist. Entscheidend ist, welche Variante zur persönlichen Lebens- und Finanzplanung passt.
Wer bereits Vermögen aufgebaut hat und daraus ein regelmäßiges Einkommen für den Ruhestand schaffen möchte, kann einen Einmalbetrag in eine private Rentenversicherung einzahlen. Die Rentenzahlung kann sofort beginnen oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Aus dem vorhandenen Kapital wird eine vereinbarte lebenslange Rente gezahlt. Damit lässt sich ein Teil des Vermögens gezielt in ein regelmäßiges Einkommen umwandeln – unabhängig davon, wie lange die Rentenphase dauert.
Auch die Versorgung von Hinterbliebenen lässt sich bei einer Rentenversicherung gezielt gestalten. Je nach Vertrag können beispielsweise eine Kapitalauszahlung, eine Rentengarantiezeit oder weiterlaufende Rentenzahlungen vereinbart werden.
Gerade bei größerem Vermögen kann es sinnvoll sein, nicht nur darüber nachzudenken, wer das vorhandene Kapital erhalten soll, sondern auch in welcher Form. Eine laufende Rentenzahlung kann steuerlich anders behandelt werden als eine einmalige Auszahlung. Deshalb kann die Gestaltung einer Rentenversicherung auch für die Nachlassplanung interessant sein.
Welche Variante passt, hängt von der persönlichen und steuerlichen Situation ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Bei einer lebenslangen privaten Rente wird grundsätzlich nur der sogenannte Ertragsanteil der laufenden Rentenzahlung einkommensteuerlich erfasst. Wie hoch dieser Anteil ist, richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn.
Auch im Todesfall können sich je nach Vertragsgestaltung unterschiedliche steuerliche Folgen ergeben. Entscheidend ist unter anderem, ob Kapital einmalig ausgezahlt wird oder Leistungen über einen längeren Zeitraum als Rente beziehungsweise Auszahlplan fließen.
Deshalb lohnt sich bei größeren Einmalbeträgen ein genauer Blick auf die gewünschte Auszahlungsform und die Gestaltung für Hinterbliebene. So kann die Rentenversicherung nicht nur für die eigene Altersvorsorge, sondern auch im Rahmen der Vermögens- und Nachlassplanung eine Rolle spielen.
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine Form der privaten Altersvorsorge mit steuerlicher Förderung. Sie richtet sich vor allem an Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Arbeitnehmer, die zusätzlich für das Alter vorsorgen möchten.
Die Beiträge können innerhalb der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. 2026 liegt der Höchstbetrag bei 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare.Für 2027 sind nach aktuellem Stand rund 32.308 Euro für Ledige und 64.616 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare vorgesehen. Seit 2023 sind die berücksichtigungsfähigen Beiträge zu 100 Prozent absetzbar.
Die Basisrente ist auf eine lebenslange Rentenzahlung ausgerichtet. Eine freie Kapitalauszahlung oder eine klassische Kündigung mit Auszahlung des Vertragswertes ist nicht vorgesehen. Genau das unterscheidet sie deutlich von einer privaten Rentenversicherung der dritten Schicht.
Die Anlage kann je nach Vertrag klassisch oder fondsgebunden erfolgen. Gerade bei längeren Laufzeiten spielt deshalb auch die Auswahl der Kapitalanlage eine wichtige Rolle.
Die steuerliche Förderung der Basisrente findet vor allem in der Ansparphase statt. Die eingezahlten Beiträge können innerhalb der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Die steuerliche Wirkung ist besonders bei höherem zu versteuerndem Einkommen interessant, weil sich die Beiträge bereits während der Erwerbsphase steuermindernd auswirken.
Im Gegenzug wird die spätere Rente nachgelagert besteuert. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Für einen Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt dieser Anteil 84 Prozent, 2027 sind es 84,5 Prozent. Bis 2058 steigt der Besteuerungsanteil schrittweise auf 100 Prozent.
Damit funktioniert die Basisrente steuerlich vereinfacht gesagt nach dem Prinzip: Entlastung in der Ansparphase, Besteuerung in der Rentenphase.
Die Basisrente ist weniger flexibel als eine klassische private Rentenversicherung. Das eingezahlte Kapital ist langfristig für die Altersvorsorge gebunden.
Gerade deshalb sollte vor Abschluss geprüft werden, ob diese Form der Vorsorge zur eigenen Einkommenssituation, zum gewünschten Anlageweg und zur langfristigen Finanzplanung passt.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Die Förderung besteht aus Zulagen und möglichen steuerlichen Vorteilen. Förderberechtigt sind unter anderem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamtinnen und Beamte.
Wer den erforderlichen Eigenbeitrag einzahlt, erhält derzeit eine Grundzulage von 175 Euro jährlich. Für Kinder gibt es zusätzlich eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr für ab 2008 geborene Kinder beziehungsweise 185 Euro für früher geborene Kinder. Junge Berufseinsteiger können außerdem einmalig einen Bonus von 200 Euro erhalten.
Die Riester-Rente ist besonders dann interessant, wenn die staatliche Förderung gut zur persönlichen Situation passt – zum Beispiel bei Familien mit Kindern. Entscheidend ist aber auch hier, wie der Vertrag aufgebaut ist, welche Kosten entstehen und wie das Geld angelegt wird.
Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge nach dem bisherigen Modell mehr abgeschlossen werden. Bereits bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können weitergeführt werden. Ein freiwilliger Wechsel in die neue geförderte Altersvorsorge ist ebenfalls möglich.
Die bisherige Riester-Förderung wird für Neuverträge durch die reformierte private Altersvorsorge mit dem neuen Altersvorsorgedepot und weiteren Garantieprodukten ersetzt. Das Altersvorsorgedepot ermöglicht erstmals auch staatlich geförderte Kapitalanlage ohne Garantie, zum Beispiel über breit gestreute Fonds oder ETFs.
Ausführliche Informationen zur neuen Förderung und zum Altersvorsorgedepot finden Sie auf dieser Homepage in meiner Wissensdatenbank unter Geldanlage → Altersvorsorgedepot.
Die betriebliche Altersversorgung ist eine zusätzliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Arbeitnehmer wandeln dabei einen Teil ihres Bruttogehalts in eine Betriebsrente um. Der Arbeitgeber kann sich an den Beiträgen beteiligen oder die Versorgung vollständig finanzieren. Bei Entgeltumwandlung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig einen höheren Zuschuss.
Die Beiträge werden direkt über die Gehaltsabrechnung in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt. Dadurch werden innerhalb der gesetzlichen Grenzen zunächst weniger Steuern und Sozialabgaben fällig. Im Gegenzug werden die späteren Leistungen grundsätzlich nachgelagert besteuert; bei gesetzlich Krankenversicherten können außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
Es gibt fünf klassische Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse. In der Praxis ist die Direktversicherung für viele Arbeitnehmer die bekannteste und häufig genutzte Variante. Welcher Durchführungsweg angeboten wird, entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber.
Der wesentliche Vorteil liegt darin, dass Altersvorsorge direkt über das Bruttogehalt aufgebaut werden kann und häufig zusätzlich ein Arbeitgeberzuschuss oder sogar eine vollständige Arbeitgeberfinanzierung hinzukommt.
Gerade ein guter Arbeitgeberzuschuss kann die betriebliche Altersversorgung interessant machen. Entscheidend ist deshalb nicht nur, dass eine bAV vorhanden ist, sondern wie hoch der eigene Beitrag, der Arbeitgeberzuschuss, die Kosten und die späteren Leistungen tatsächlich sind.
Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die bestehende Versorgung je nach Gestaltung übertragen, beim neuen Arbeitgeber fortgeführt oder teilweise privat weitergeführt werden.
Das neue Altersvorsorgedepot gehört ebenfalls zu den Möglichkeiten der geförderten privaten Altersvorsorge. Da es sich in seiner Funktionsweise stärker an einer kapitalmarktbasierten Geldanlage orientiert, finden Sie ausführliche Informationen dazu auf dieser Homepage unter dem Menüpunkt Geldanlage → Altersvorsorgedepot.