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Zur eigenen Wohnung gehört im Laufe der Zeit einiges: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und viele persönliche Dinge. Die Hausratversicherung schützt dieses Eigentum, wenn es beispielsweise durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt wird oder verloren geht.
Zum Hausrat gehören grundsätzlich die beweglichen Gegenstände in Ihrem Haushalt. Im Schadenfall ersetzt die Hausratversicherung diese im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes grundsätzlich zum Wiederbeschaffungswert.
Welche Leistungen genau enthalten sind, für wen eine Hausratversicherung sinnvoll ist, worauf Sie bei der Versicherungssumme achten sollten und wann Ihr Hausrat auch außerhalb der eigenen Wohnung versichert ist, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Eine Hausratversicherung schützt die beweglichen Gegenstände in Ihrem Haushalt bei verschiedenen versicherten Schäden. Dazu gehören beispielsweise Einbruchdiebstahl, Raub, Feuer, Vandalismus, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
Je nach Tarif können darüber hinaus weitere Leistungen eingeschlossen sein. Dazu gehören beispielsweise Taschen- und Trickdiebstahl, Diebstahl aus dem Auto oder bestimmte Schäden durch Cyberkriminalität wie Phishing und Datendiebstahl. Auch Überspannungsschäden oder Schäden infolge eines Stromausfalls können je nach Tarif mitversichert sein. Gerade bei diesen zusätzlichen Leistungen unterscheiden sich die Tarife – ein Blick auf die Versicherungsbedingungen lohnt sich deshalb.
Wird Hausrat zerstört oder gestohlen, ersetzt die Hausratversicherung grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes. Bei beschädigten Gegenständen werden in der Regel die notwendigen Reparaturkosten übernommen.
Nach einem größeren Schaden entstehen manchmal nicht nur Kosten für beschädigte Gegenstände. Ist die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar, können beispielsweise Hotelkosten übernommen werden. Je nach Tarif können auch Aufräum-, Transport-, Lagerungs-, Rückreise- oder Umzugskosten zum Leistungsumfang gehören.
Welche Leistungen und Entschädigungsgrenzen vereinbart sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Bei der Auswahl einer Hausratversicherung lohnt sich deshalb nicht nur der Blick auf den Beitrag, sondern vor allem darauf, welche Leistungen tatsächlich enthalten sind und zur eigenen Wohn- und Lebenssituation passen.
Ob eine Hausratversicherung sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, welchen Wert Ihr Hausrat hat und ob Sie die Kosten nach einem größeren versicherten Schaden problemlos selbst tragen könnten.
Der Wert des eigenen Hausrats wird dabei schnell unterschätzt. Über die Jahre kommt einiges zusammen – auch ohne besonders hochwertige Einrichtung oder außergewöhnlich teure Anschaffungen.
Eine Hausratversicherung kann deshalb für Familien und Paare ebenso sinnvoll sein wie für Singles. Entscheidend ist nicht die Größe der Wohnung, sondern der Wert des vorhandenen Hausrats.
Brauche ich eine Hausratversicherung in der ersten eigenen Wohnung?
Auch beim Auszug in die erste eigene Wohnung lohnt sich ein Blick auf den Versicherungsschutz. Ob und wie lange der Hausrat noch über den Vertrag der Eltern mitversichert ist, hängt von der jeweiligen Situation und den Versicherungsbedingungen ab.
Auch in der ersten eigenen Wohnung kann der Wert des Hausrats bereits höher sein, als man zunächst vermutet. Deshalb ist die Hausratversicherung keine Frage des Alters.
Entscheidend ist vielmehr die persönliche Frage: Was würde es kosten, die eigenen Sachen nach einem versicherten Schaden wieder zu ersetzen – und möchte oder kann ich diese Kosten selbst tragen?
Die Versicherungssumme sollte so gewählt sein, dass sie zum Wert des vorhandenen Hausrats passt. Ist sie deutlich zu niedrig angesetzt, kann eine Unterversicherung entstehen. Das kann dazu führen, dass der Versicherer einen Schaden nur anteilig ersetzt.
Ein einfaches Beispiel: Ihr Hausrat hat einen Wert von 60.000 Euro, versichert sind aber nur 40.000 Euro. Damit sind zwei Drittel des tatsächlichen Wertes abgesichert. Entsteht ein versicherter Schaden in Höhe von 12.000 Euro, kann die Entschädigung entsprechend auf 8.000 Euro gekürzt werden.
Viele Hausratversicherungen bieten einen sogenannten Unterversicherungsverzicht an. Dafür wird die Versicherungssumme nach einer festgelegten Berechnung, häufig anhand der Wohnfläche, ermittelt. Sind die Voraussetzungen des Versicherers erfüllt, verzichtet dieser im Schadenfall auf die Prüfung, ob der tatsächliche Wert des Hausrats möglicherweise höher war.
Das macht die Absicherung unkomplizierter und erspart Ihnen, den Wert jedes einzelnen Gegenstandes regelmäßig neu berechnen zu müssen.
Trotzdem lohnt sich ein Blick auf die Versicherungssumme, wenn sich der Hausrat deutlich verändert – beispielsweise nach größeren oder besonders hochwertigen Anschaffungen. So bleibt der Versicherungsschutz passend zur eigenen Lebenssituation.
Die Kosten einer Hausratversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören beispielsweise die Wohnfläche, der Wohnort, der gewünschte Leistungsumfang und die gewählten Zusatzleistungen. Deshalb lässt sich kein sinnvoller Pauschalbeitrag nennen.
Wichtiger als ein möglichst niedriger Beitrag ist, dass Versicherungssumme und Leistungen zum eigenen Haushalt passen. Gerade bei der Hausratversicherung können sich Tarife bei einzelnen Leistungen und Entschädigungsgrenzen deutlich unterscheiden.
Wer den Wert seines Hausrats selbst bestimmen möchte, kann sich mit einer einfachen Übersicht einen guten Eindruck verschaffen. Rechnungen und Kaufbelege für größere Anschaffungen sollten möglichst aufbewahrt werden. Bei hochwertigen Gegenständen können zusätzlich Fotos hilfreich sein.
Viele Versicherer bieten alternativ die Möglichkeit, die Versicherungssumme anhand der Wohnfläche zu berechnen und damit einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Wie das funktioniert, haben wir im vorherigen Abschnitt bereits erläutert.
Neben den klassischen Grundgefahren gibt es Leistungen, bei denen sich Hausratversicherungen je nach Tarif unterscheiden. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Versicherungsbedingungen – beispielsweise beim Fahrraddiebstahl, bei Wertsachen oder bei zusätzlichen Leistungen, die über den Standardschutz hinausgehen.
Am Versicherungsort gehört das Fahrrad grundsätzlich zum Hausrat. Soll es auch unterwegs gegen Diebstahl versichert sein, kommt es auf die vereinbarten Bedingungen an. Häufig ist Voraussetzung, dass das Fahrrad entsprechend gesichert war.
Auch die Höhe der Entschädigung kann je nach Tarif unterschiedlich geregelt sein. Ältere Verträge enthalten teilweise noch Einschränkungen wie die sogenannte Nachtzeitklausel. Gute aktuelle Tarife bieten hier mittlerweile deutlich umfassendere Regelungen.
Wer ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike besitzt, sollte deshalb darauf achten, ob die vereinbarte Entschädigungsgrenze ausreichend ist und welche Voraussetzungen bei einem Diebstahl erfüllt sein müssen.
Sturmschäden gehören zu den versicherten Gefahren einer Hausratversicherung. Als Sturm gilt in den Versicherungsbedingungen grundsätzlich eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.
Wichtig ist auch hier der Blick auf den konkreten Schaden und die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Zusätzliche Naturgefahren wie beispielsweise Überschwemmung oder Starkregen gehören nicht automatisch zum klassischen Sturmschutz und können über einen entsprechenden Elementarschutz eingeschlossen werden.
Die Hausratversicherung kann nicht nur innerhalb der eigenen vier Wände Versicherungsschutz bieten. Über die sogenannte Außenversicherung ist Ihr Hausrat auch dann vorübergehend versichert, wenn Sie beispielsweise auf Reisen sind oder sich aus beruflichen Gründen, während einer Ausbildung oder eines Studiums außerhalb Ihrer Wohnung aufhalten.
Wie lange und bis zu welcher Höhe die Außenversicherung gilt, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Auch hier lohnt sich deshalb ein Blick auf die vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Bei einem Umzug besteht für eine Übergangszeit Versicherungsschutz für die bisherige und die neue Wohnung. Wichtig ist, den Versicherer über den Wohnungswechsel zu informieren und die neue Wohnfläche anzugeben.
Mit einem Umzug kann sich auch der benötigte Versicherungsschutz verändern. Wird die Wohnung beispielsweise größer oder verändert sich der Hausrat deutlich, sollte geprüft werden, ob die bisherige Versicherungssumme weiterhin passt.
So bleibt die Hausratversicherung auch nach dem Umzug auf die neue Wohnsituation abgestimmt.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif.
Die vereinbarte Versicherungssumme bildet die Höchstentschädigungsgrenze nach einem Totalschaden. Wir empfehlen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, damit nach einem Schaden durch den Versicherer keine Abzüge wegen möglicher Unterversicherung vorgenommen werden. Dieser Unterversicherungsverzicht erfordert je nach Anbieter und Tarif eine Versicherungssumme in Höhe von 600-700 EUR/qm Wohnfläche. Beachten Sie: Ohne Eingabe der Versicherungssumme wird automatisch der richtige Wert für den Unterversicherungsverzicht ermittelt.
Wenn elektrische Geräte (z.B. TV, DVD, PC) durch Überspannung kaputt gehen, werden diese zum Neuwert ersetzt.
Auch bei Fahrraddiebstahl gilt Neuwertersatz. Achten Sie besonders auf Anbieter, die auf die Nachtzeitklausel verzichten und auch dann Schadenersatz leisten, wenn das Fahrrad in der Zeit zwischen 22:00-06:00 Uhr entwendet wurde. Bedingung: Das Fahrrad muss vor dem Diebstahl in geeigneter Weise gesichert (angeschlossen) gewesen sein.
Schaden-Beispiel:
Sie fahren mit Ihrem Fahrrad einkaufen, schließen es vor dem Geschäft ordnungsgemäß an. Trotzdem wird Ihr Fahrrad gestohlen.
In Einfamilienhäusern ist die Mobiliar- und Gebäudeverglasung versichert. In Mehrfamilienhäusern ist zu prüfen, ob der Eigentümer bereits eine Glasversicherung für die Gebäudeverglasung abgeschlossen hat. In diesen Fällen gilt nur die Mobiliarverglasung als vereinbart.
Dazu gehören Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben. Sturm oder Hagelschäden sind schon in der normalen Versicherung enthalten!
Schaden-Beispiel:
Durch starke Niederschläge wird Ihr Keller überflutet und die darin stehenden Möbel (z.B. Gefrierschrank) kommen zu Schaden.
Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken, Münzen, Sachen aus Silber/Gold/Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Plastiken), Sachen über 100 Jahre alt. Möbelstücke fallen nicht unter Wertsachen!