
Eine Risikolebensversicherung schützt Menschen, die finanziell voneinander abhängig sind – zum Beispiel Partner, Kinder, andere Angehörige oder auch Geschäftspartner. Verstirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die begünstigte Person oder die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Eine Risikolebensversicherung ist besonders dann wichtig, wenn andere Menschen oder auch Geschäftspartner finanziell von Ihnen abhängig sind oder gemeinsame Verpflichtungen bestehen.
Das betrifft zum Beispiel Familien mit Kindern, Paare, gemeinsame Immobilienfinanzierungen oder geschäftliche Konstellationen, in denen mehrere Personen wirtschaftlich eng miteinander verbunden sind.
Gesetzliche Hinterbliebenenleistungen können einen Teil der finanziellen Belastung auffangen, ersetzen das bisherige Einkommen aber selten vollständig. Eine Risikolebensversicherung schafft hier zusätzlichen finanziellen Spielraum.
Gerade bei einer Baufinanzierung kann die Versicherungssumme so gewählt werden, dass im Todesfall ein großer Teil der Restschuld oder andere laufende Verpflichtungen abgesichert werden können.
Eine Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt. Erlebt sie das Vertragsende, erfolgt keine Auszahlung.
Im Unterschied zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung wird kein Sparvermögen aufgebaut. Der Beitrag dient ausschließlich der Absicherung des Todesfallrisikos. Dadurch ist eine Risikolebensversicherung in der Regel deutlich günstiger als Verträge mit zusätzlichem Sparanteil.
Die Beitragshöhe richtet sich unter anderem nach dem Alter, dem Gesundheitszustand, der gewünschten Versicherungssumme, der Laufzeit und der Frage, ob die Versicherungssumme konstant bleibt oder im Laufe der Zeit sinkt.
Gerade bei der Risikolebensversicherung lohnt sich deshalb ein genauer Vergleich. Die Grundleistung ist bei vielen Tarifen ähnlich, die Beiträge und Annahmebedingungen können sich aber deutlich unterscheiden.
Wichtig ist vor allem, dass Versicherungssumme und Laufzeit zur persönlichen Situation passen – zum Beispiel zu Familie, Einkommen, Immobilienfinanzierung oder anderen finanziellen Verpflichtungen.
Bei einer Risikolebensversicherung gehört eine Gesundheitsprüfung zum Antrag. Dabei werden unter anderem bestehende oder frühere Erkrankungen, Behandlungen und weitere gesundheitliche Angaben abgefragt.
Diese Fragen sollten vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Je nach Gesundheitszustand kann der Versicherer den Vertrag zu normalen Bedingungen annehmen, einen Risikozuschlag verlangen oder den Antrag ablehnen.
Bestehen Vorerkrankungen oder andere gesundheitliche Besonderheiten, sollte vor dem eigentlichen Antrag eine Risikovoranfrage gestellt werden. Damit lässt sich zunächst prüfen, wie verschiedene Versicherer die gesundheitliche Situation einschätzen und zu welchen Bedingungen Versicherungsschutz möglich ist.
So werden nicht vorschnell verbindliche Anträge bei mehreren Gesellschaften gestellt. Je nach Sachverhalt können Angaben aus einem Antragsverfahren unter den dafür vorgesehenen Voraussetzungen auch im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) eine Rolle spielen. Ein solcher Hinweis bedeutet nicht automatisch eine Ablehnung, kann bei späteren Anträgen aber zu einer genaueren Prüfung führen.
Mit einer Risikovoranfrage lässt sich deshalb zuerst klären, welcher Versicherer zur gesundheitlichen Situation passt. Erst danach wird der eigentliche Antrag gestellt.
Eine Risikolebensversicherung kann für eine Person abgeschlossen werden oder – je nach Anbieter – auch auf verbundene Leben. Dabei werden zwei Personen in einem gemeinsamen Vertrag versichert. Verstirbt eine der versicherten Personen während der Laufzeit, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
Eine weitere Möglichkeit sind zwei sogenannte Überkreuzverträge. Dabei versichert jeder Partner im eigenen Vertrag das Leben des jeweils anderen. Im Leistungsfall erhält der überlebende Partner damit die Auszahlung aus seinem eigenen Vertrag und erbt die Versicherungssumme nicht vom Verstorbenen. Das kann erbschaftsteuerlich besonders interessant sein – vor allem für unverheiratete Paare mit niedrigerem Freibetrag oder für Ehepaare, deren Freibeträge bereits durch anderes Vermögen ausgeschöpft werden könnten.
Auch für Geschäftspartner kann eine solche Gestaltung sinnvoll sein, wenn wirtschaftliche Verpflichtungen gemeinsam getragen werden.
Welche Variante besser passt, hängt von der persönlichen und steuerlichen Situation ab. Bei Überkreuzverträgen sollte außerdem darauf geachtet werden, dass Versicherungsnehmer, Beitragszahler und begünstigte Person sauber aufeinander abgestimmt sind.
Eine Sterbegeldversicherung dient dazu, die Kosten rund um die eigene Bestattung finanziell vorzubereiten. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt und kann für Bestattung, Grabstätte, Trauerfeier oder weitere damit verbundene Kosten verwendet werden.
Die Versicherungssumme ist dabei in der Regel deutlich niedriger als bei einer Risikolebensversicherung. Während die Risikolebensversicherung vor allem Einkommen, Familie oder größere finanzielle Verpflichtungen absichert, konzentriert sich die Sterbegeldversicherung auf die Kosten, die unmittelbar mit dem Todesfall entstehen.
Je nach Tarif können zusätzliche Leistungen eingeschlossen sein, zum Beispiel eine Rückführung aus dem Ausland.
Eine Sterbegeldversicherung kann sinnvoll sein, wenn die Kosten der eigenen Bestattung bewusst vorab abgesichert werden sollen und Angehörige diese Ausgaben später nicht selbst tragen sollen.
Ob dafür eine Sterbegeldversicherung die passende Lösung ist, hängt von der persönlichen Situation und den vorhandenen Rücklagen ab. Entscheidend ist, dass die gewünschte Versicherungssumme realistisch zu den eigenen Vorstellungen und den zu erwartenden Kosten passt.